Fluggastrechte im Falle von Streiks

Fluggastrechte im Falle von Streiks

Streiks können dazu führen, dass sich Ihr Flug verspätet oder unerwartet annulliert wird. In den letzten Jahren mussten Reisende viele Verspätungen und Annullierungen hinnehmen, weil Piloten, Fluglotsen und Bodenpersonal massenhaft für bessere Arbeitsbedingungen streikten. Das Ergebnis? Tausende von gestrandeten Passagieren und gestrichene und verspätete Flüge.

Worauf habe ich Anspruch?

Unabhängig davon, welche Partei streikt: Wenn sich Ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet, haben Sie ab einer Verspätung von 2 Stunden Anspruch auf Betreuung durch die Fluggesellschaft. Sie können an Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls an eine Übernachtung in einem Hotel denken. Ihr Anspruch auf Entschädigung im Falle eines Streiks hängt davon ab, welche Partei gestreikt hat.

Streiks des Flugpersonals

Wenn ein Streik stattgefunden hat, haben Sie nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn der Streik vom Personal der Fluggesellschaft durchgeführt wurde.

Unter Personal einer Fluggesellschaft versteht man:

  • Lotsen
  • Kabinenpersonal

Leider haben Sie nicht immer Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn Ihr Flug von einem Streik betroffen ist. Streiks durch Dritte werden als außergewöhnlicher Umstand betrachtet, da sie sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen.

Zu den Dritten gehören:

  • Luftverkehrskontrolle
  • Gepäckabfertiger
  • Zollbehörden
  • Flughafenmitarbeiter

Entschädigungsbeträge auf der Grundlage der europäischen Rechtsvorschriften

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Anzahl der geflogenen Kilometer und der Verspätung beim Erreichen des Zielortes ab.

Auf der Grundlage der europäischen Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf die folgenden Beträge:

  • 250 € p.P. für Flüge bis einschließlich 1.500 Kilometer.
  • 400 p.P. für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union über 1.500 Kilometer.
  • 400 € p.P. für alle Flüge außerhalb der Europäischen Union zwischen 1.500 und 3.500 km.
  • 600 € p.P. für alle anderen Flüge.

Bitte beachten Sie: Bei einer Flugverspätung von drei bis vier Stunden und einer Entfernung von 3.500 Kilometern oder mehr haben Sie Anspruch auf 50 % der Entschädigungssumme.

Entschädigungsbeträge für Verspätungen und Annullierungen auf der Grundlage der europäischen Rechtsvorschriften

Entschädigung oder Geld zurück?

Entschädigung und Erstattung sind zwei verschiedene Dinge. Die meisten Fluggäste verwechseln eine Entschädigung mit einer Erstattung, aber die Fluggastrechte besagt, dass Sie beides verlangen können! Im Falle einer Annullierung haben Sie immer Anspruch auf einen Ersatzflug zu Ihrem Endziel. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keinen Ersatzflug anbietet oder wenn Sie Ihre Reise zum Zielort selbst organisiert haben, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung Ihres Tickets. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, wenn Sie den angebotenen Ersatzflug annehmen. Dies hängt von den Ankunfts- und Abflugzeiten des Ersatzfluges ab.

Rückforderung von Mehrkosten

Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Denken Sie zum Beispiel daran, ein Essen zu kaufen oder eine Übernachtung zu buchen, weil der Flug gestrichen wird oder eine große Verspätung hat. Als Fluggast haben Sie Anspruch auf Erstattung dieser Kosten, wenn Ihnen aufgrund einer Verspätung oder Annullierung zusätzliche Kosten entstehen. Es ist möglich, diese Kosten von der Fluggesellschaft zurückzufordern, wenn Sie eine Entschädigung fordern. Achten Sie daher immer darauf, dass Sie die Belege für die entstandenen Mehrkosten aufbewahren!

Haben Sie noch Fragen? Bitte kontaktieren Sie Aviclaim.de.

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